Hallo,
die SAP - Standard - Logik hast du geprüft ?
n Für die Ermittlung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Auftrag und Faktura (daran gekoppelt ist die Ermittlung der Steuerklassifikation) kann man auf der Ebene der Verkaufsorganisation eine Regel (Blank,A,B) zuweisen.
n Bei der Ausprägung BLANK gilt die Standard-Prioritätenregel wie folgt:
1. Falls RG USt.Id.Nr. besitzt und RG ungleich AG
Steuernummer und Steuerklassifikation werden aus RG genommen (der WE ist dann nicht mehr relevant).
Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' genommen.
2. Wenn 1. nicht zutrifft:
Falls WE USt.Id.Nr. besitzt oder AG hat KEINE USt.Id.Nr., dann werden Steuernummer und Steuerklassifikation vom WE genommen.
3. Wenn auch 2. nicht zutrifft:
Steuernummer und Steuerklassifikation werden aus dem Auftraggeber übernommen.
n Bei der Ausprägung 'A' werden Steuernummer und Steuerklassifikation generell aus dem Auftraggeber übernommen. Es wird die Steuernummer gemäß 'Steuerlichem Empfangsland' übernommen.
Bei der Ausprägung 'B': Daten werden analog zu Regel A aus dem Regulierer übernommen
Der Rechnungsempfänger spielt dabei generell keine Rolle. Dies ist nach meinem Kenntnisstand steuerlich korrekt - deine Variante eventuell nicht. Hast du mal euren Steuerberater gefragt ?