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anhevi
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vor 16 Jahre
Wir sind gerade in der Testphase für GTS Schwerpunkt Atlas Ausfuhr. Wir haben nun mehr ein inhaltliches Problem lokalisiert und würden gerne ein paar Meinungen / Erfahrungen einholen. Hier eine kurze Beschreibung:

Der Zoll verlangt das Kennzeichen und die Nationalität des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittel. Wir verladen meist auf Sattelschlepper mit Zugmaschine und nutzen dabei die Handlingsunit-Identifikation für die Zugmaschine. Zusätzlich kann man ja auch noch die HU Identifikation 2 für das Sattelaufliegerkennzeichen verwenden.

Nun unsere Frage – Welches Nummernschild kommt in die Proforma Rechnung bzw. in den Zollbeleg ? Zugmaschine, Anhänger Kennung oder alle beide? Welche Nationalität des Beförderungsmittel gibt man an, wenn Sattel und Zugmaschine aus unterschiedlichen Ländern sind ?

Wie sind die Erfahrungen in anderen GTS Projekten ? Was verwendet ihr ? Viele Felder weisen doch Restriktionen auf (z.B Beschränkung auf ein Land bei Nationalität des Transportmittels etc.)

waldorf21
vor 16 Jahre

Durch ATLAS-Ausfuhr hat sich im Vergleich zum Papierverfahren nichts geändert. Deshalb findet man die einschlägigen Vorschriften im "Merkblatt zum Einheitspapier" :

Beförderungsmittel beim Abgang :

"Wenn Zugmaschine und Anhänger verschiedene Kennzeichen tragen, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Anhänger und die Staatsangehörigkeit der Zugmaschine anzugeben"

Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel:

1.UF: "In jedem Fall ist nach Kenntnis im Zeitpunkt der Erfüllung der Ausfuhrformalitäten anzugeben die Art (LKW, Schiff, Waggon, Flugzeug)  des mutmasslichen aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der Aussengrenze der Gemeinschaft benutzt wird." => Kennzeichen nicht erforderlich (Ausnahme im Seeverkehr immer anzugeben)

2. UF: "Die Staatsangehörigkeit des mutmasslichen aktiven Beförderungsmittels, das beim Überschreiten der Aussengrenze der Gemeinschaft benutzt wird, ist anzugeben."