Hallo Ralf,
ich verstehe leider nur die Hälfte (maximal) deiner Ausführungen.
Ist eure GuV nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufgebaut? CO-PA andererseits "tickt" per se ja prinzipiell nach dem Umsatzkostenverfahren. Ich verstehe noch nicht, was es heißt "handelsrechtliche GuV nach dem UKV
im CO-PA abbilden".
Was deine abschreibungsbezogene Fragestellung angeht, gehen in die Tarifermittlung der Kostenstellen natürlich die kalk. Abschreibungen ein.
Wenn man GuV und CO-PA abstimmen möchte, bedient man sich häufig Innenaufträgen, auf denen sich die Differenzen aus kalk. und handelsrechtlicher Abschreibung ergeben, die man dann nach CO-PA abrechnet