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ralfm
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vor 16 Jahre
Hallo,

Wir haben das Problem, dass wir gerne unsere handelsrechtliche GuV nach dem Umatzkostenverfahren im CO-PA abbilden wollen. Gleichzeitig wollen wir aber auch unsere Deckungsbeitragsrechnung im CO-PA abbilden (hier inklusive kalkulatorischer Aspekte).

Wir verwenden in der Kostenstellenrechnung die "automatische" interne Leistungsverrechnung mittels Tarifermittlung.

Wie kann man nun z.B. die handelsrechtliche und kalkulatorische Abschreibung für beide Zwecke ins CO bringen ohne die Tarifermittlung zu beeinträchtigen? (Tarife werden ja aus meiner Sicht über die gesamte Kostenstelle gebildet.)

Kann man diese beiden Berichte (handelsrechtliche GuV ohne kalkualtorische Aspekte und Deckungsbeitragsrechnung mit kalkulatorischen Aspekten) inkl. der Tarifermittlung in CO abbilden? Wenn ja wie?

Für jeden Hinweis wäre ich dankbar.

Ralf

Förderer

co-consult
vor 16 Jahre
Hallo Ralf,

ich verstehe leider nur die Hälfte (maximal) deiner Ausführungen.

Ist eure GuV nach dem Umsatz- oder nach dem Gesamtkostenverfahren aufgebaut? CO-PA andererseits "tickt" per se ja prinzipiell nach dem Umsatzkostenverfahren. Ich verstehe noch nicht, was es heißt "handelsrechtliche GuV nach dem UKV im CO-PA abbilden".

Was deine abschreibungsbezogene Fragestellung angeht, gehen in die Tarifermittlung der Kostenstellen natürlich die kalk. Abschreibungen ein.

Wenn man GuV und CO-PA abstimmen möchte, bedient man sich häufig Innenaufträgen, auf denen sich die Differenzen aus kalk. und handelsrechtlicher Abschreibung ergeben, die man dann nach CO-PA abrechnet
Viele Grüße

Ulrich

torstenr
vor 16 Jahre
Hallo Ralf,

ich gehe davon aus, dass du zunächst mal von einer Plantarifermittlung sprichst. In diesem Fall ist es möglich verschiedene Planversionen zu nutzen. In der operativen Version 0 würde der kalkulatorische Ansatz der Planung abgebildet. In einer weiteren Version würde die Planung handelsrechlich bewertet. Bei der Übergabe der AfA ans CO lassen sich Zielversionen zum Bewertungsbereich einstellen. Für die Plantarifermittlung würde nun evtl. je Version ein eigenes Splittungsschema benötigt. Mit den Tarifen aus den unterschiedlichen Versionen können mit eigenen Kalkulationsvarianten separate Kalkulationen erstellt werden (Wenn es sich um ein produzierendes Unternehmen mit Standardpreiskalk. handelt) . Problematisch dürfte allerdings sein, parallel zwei verschiedene Kalkulationen in das CO-PA zu übergeben. Auch eine Isttarifermittlung ist nach meiner Einschätzung nur in einer (i.A. der kalkulatorischen) Bewertung möglich.

Pragmatischer Ansatz wäre evtl. die kalkulatorische Sicht führend abzubilden und bei der Bewertung im CO-PA ein Wertfeld mit dem Delta zwischen kalkulatorischem und handelsrechtlichem Tarif zu füllen (Je nach Struktur der Kostenrechnung wahrscheinlich auf verdichteter Ebene)

Viele Grüße

Torsten

co-consult
vor 16 Jahre
Hallo zusammen,

bin mal gespannt, wie sich dieser Thread weiter entwickeln wird. Im Moment habe ich den Eindruck, dass da drei womöglich ziemlich aneinander vorbei philosophieren...
Viele Grüße

Ulrich