SAP Jobsuche bei DV-Treff
Ruediger
  • Ruediger
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 15 Jahre
Hallo zusammen,
ich bin neu hier in diesem Forum und möchte erst einmal alle grüßen.

Ich möchte einen Innenauftrag als Kostensammler anlegen. Der Sinn und Zweck ist, hier alle Kosten (intern und extern) die z. B. für eine Verlagerung von Standort A nach B anfallen zu erfassen. Parallel hierzu wurde eine Rückstellung gebildet, die dann nach und nach aufgelöst werden soll. D.h., der Innenauftrag entlastet sich z. B. zum Monatsende an Rückstellung, jedoch sollen die bereits angefallenen Kosten auf diesem Innenauftrag erhalten bleiben (sollen ja als Nachweis der unterschiedlichen Kosten dienen), damit ich dann, nach Abschluß des Vorhabens/ Projekte sagen kann, wie sich die Gesamtkosten xx aufteilen (Tranport, Stunden, Fremdeleistg. etc.)

Ich weiß jetzt nicht genau, wie sich das verhält, da ich irgend etwas von statistischen Buchungen gehört habe. Vielleicht kann mich hier jdm. aufklären und sagen, worauf ich zu achten habe und wie sich das mit den Buchungen (Entlastung des Innena. an Rückstellung) verhält.

Gruß und Dank an alle, die hier antworten

Rüdiger
Förderer

schumi65
vor 15 Jahre

Hallo Rüdiger,

 

erst mal herzlich willkommen in der SAP-Runde. Damit du aber auch eine fruchtbringende Antwort auf deine Frage erhälst, empfehle ich dir, diese Frage noch einmal in der Rubrik CO zu stellen, denn da kannst due eher mit einer qualifizietrten Antwort rechnen. Hier im PM/QM Bereich tummeln sich wohl doch mehr Leute, die den "Zahlenknechten" lieber aus dem Weg gehen (weil: weitgehend fremdes Wissensgebiet) .

Aber generell: Auch wir verwenden Innenaufträge als Kostensammler, allerdings vorrangig in der Instandhaltung. Dazu legen wir einen Instandhaltungsauftrag an, der sich über die Abrechnungsvorschrift gegen einen Innenauftrag entlastet. Die Kosten bleiben jederzeit im Instandhaltungsauftrag transparent. Die Abrechnung erfolgt jeweils am Periodenende (= Monatsende). Es gibt aber auch die Möglichkeit, direkt Leistungen gegen Innenauftrag zu buchen, z.B. für Feuerwehreinsätze. Aber wie das buchhalterisch verhackstückt wird, ist mir fremd, bin halt PM'ler    

Grüße

Jens