Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Leihgutabwicklung.
Der Sachverhalt bei uns ist wiefolgt.
Wir verleihen dem Kunden Ware zu Testzwecken für einige Wochen. Danach kann sich der Kunde entscheiden, ob er die Ware übernehmen möchte oder sie wieder an uns zurückschicken kann.
Im Fall der Rückholung legen wir eine Leihgutabholung an wodurch die Maschine aus dem Leihgutbestand wieder in den frei verwendbaren Bestand gebucht wird. (Bewegungsart 622)
Da wir aber erst überprüfen, ob die Maschine noch einsatzbereit beziehungsweise verkaufsfähig ist, möchten wir gerne eine direkte Buchung in die Leihgutqualitätsprüfung vornehmen. Die Waren sollte dem Kunden immer noch zugeordnet sein, für den Fall, dass der Kunde die Maschine vorsätzlich "kaputt" gemacht hat. Ich finde nur leider keine Bewegungsart für eine Umbuchung aus dem frei verwendbaren Kundenleihgutbestand in den Qualitätsprüfbestand.
Hätte jemand eine Idee oder Anregung für mich?
Vielen Dank und Grüße