Hallo Stephane,
die "Basis" für das Mahnen ist die sog. "Überfälligkeit" in Verzugstagen. Sie errechnet sich aus dem aktuellen Datum abzgl. der Nettofälligkeit. Die Nettofälligkeit wiederum ergibt sich aus dem sog. Zahlungsfristenbasisdatum (das ist das Datum, ab dem die Zahlungsfrist "zu laufen" beginnt) und dem Netto-Zahlungziel aus der Zahlungsbedingung. Für das Mahnen werden ausschließlich Informationen aus den FI-Belegen herangezogen, die zugrunde liegende Faktura spielt in diesem Kontext keine Rolle. Diese Informationen kannst Du z.B. mit der FBL5N (Layout 1-SAP-D) prüfen.
Jetzt spielt natürlich auch noch das Customizing des Mahnprogramms eine Rolle (Mahnverfahren, Tolerantztage usw.) Das kannst Du am einfachsten über die Transaktion F150 - Menü Umfeld - Konfiguration anzeigen) prüfen.
Jetzt solltest Du alle Infos beisammen haben, um Deinen "Mystery-Mahnungen" auf die Schliche zu kommen.
Weiterhin viel Freude mit SAP...
Cheers
MrB.