Cool,okay, fast verstanden 😉
Werk A ist dann quasi eine 'Werkbank' von Werk B und der externe Lieferant eine 'verlängerte Werkbank' von Werk A...
In meinem rudimentären Anlagenbau-SAP-Wissen bedeutet das eigentlich folgendes:
Werk B (sagen wir der Hauptauftraggeber)erstellt einen Auftrag an Werk A (Auftragnehmern) in der Gesamthöhe der zu erwartenden Kosten.
Werk A erstellt ein Projekt, um die internen Kosten und die Aufwendungen abrechnen zu können (Stunden, Beschaffung Rohmaterial und externe Bearbeitung). Ist das Material fertig, kann direkt vom externen Lieferanten (ein weiterer Auftragnehmer von Werk A oder von Werk B, wie ihr es wünscht und darstellen wollt) an Werk B geliefert und der Wareneingang gemacht werden.
Werk A kann eine intercompany Rechnung an Werk B stellen, damit alle Kosten korrekt erfasst sind.
In diesem Fall bedeutet das:
- Werk A erfasst Stunden, Material und Kosten von extern und kann das Material auch wieder aus dem Lager ausbuchen, per Lieferschein oder ähnlichem.
- Der externe Lieferant wird korrekt beauftragt und stellt seine RG an entweder Werk A oder Werk B. Das kann man in der Tat entweder über den Auftrag von Werk B steuern oder Werk A macht eine ordinäre Bestellung.
- Werk B bekommt die Ware, macht einen Wareneingang, zahlt den Auftrag an Werk A und ggf. den ext. Lieferanten, je nachdem wofür man sich entscheidet.
Hierfür muss niemand irgendwelche Rechte haben und das Ganze kann mit einem Standard SAP abgebildet werden.
Ich weiß jetzt nicht so genau, ob es genau deiner Frage entspricht oder du etwas anderes Wissen möchtest, aber gemäß meiner Antwort habe ich deine Frage verstanden.
Falls ich etwas mißverstanden haben sollte, kläre mich nochmal auf und ich gebe mein Bestes.
LG
Annie