Hallo,
da muß ich mal Veto einlegen.
Im Transportauftrag gibt es kein Schüttgutkennzeichen.
Deshalb brauchst du hier auch nichts anzupassen.
Schüttgut bedeutet, das du das material in bestimmten Mengen am Arbeitsplatz halten willst.
Es ist nicht disporelevant und fliesst nicht in die Nettobedarfsrechnung ein.
Das heißt aber nicht, das du nicht einen Nachschub zum Arbeitsplatz benötigst.
Dabei ist es der Lagerverwaltung aber egal, ob es sich um ein Schüttgut handelt oder nicht.
Das LVS reagiert lediglich auf die Anforderung, die einen Transportbedarf und einen TA erzeugt.
Ich würde mir eher die Frage stellen, benötige ich die bereits angeforderten Mengen noch ?
Dann würde ich nicht quittierte TA´s löschen und die TB auf endgeliefert setzen.
Denn wenn du ein material auf Schüttgut stellst, willst du ja nicht viele kleine Ta´s, sondern einen mit einer großen Menge.
Frage ist ja auch, wie du den nachschub steuerst, mit PVB´s, Regelkreisen event. Abruf- oder Kistenteile ?
Da läßt sich vieles vereinfachen.