Hallo,
wir haben folgende Situation vorliegen: Wir haben werksabhängige Einkaufsinfosätze (Kondtionsatabelle 017) mit einen PB00-Preis und einen Mindermengenzuschlag (eigene Z-Konditionsart) festgelegt. Der PB00-Preis und der Mindermengenzuschlag weisen Preisstaffeln auf. Die Kalkulationsschemata sind ansonsten nicht verändert worden. Die
Preisfindung funktioniert im unseren Fall ordnungsgemäß sofern wir eine Bestellung hierzu anlegen, d.h. der Staffelpreis wird gezogen.
Im nachhinein ist der Einkauf auf die naheliegende Idee gekommen, um bessere Preise zu erzielen einen Kontrakt zu derselben Material / Liefernatenkombination anzulegen.
Bei der Anlage des Kontraktes werden die Konditionen vom
Einkaufsinfosatz in den Kontrakt (Konditionstabelle 016) komplett kopiert.
Problem 1:
Bei der Ermittlung des Nettopreises in der Kontraktposition werden aber die Preisstaffeln nicht berücksichtigt - der Preis ist somit fehlerhaft ermittelt.
Problem 2:
Sofern dann ein Kontraktabruf getätigt wird, greift der Preis für die Abruf-Staffelmenge aber nicht der eigentlich festgelegte Kontraktpreis.
Von der SAP AG habe ich folgende Antwort erhalten:
Wie Hinweis 456690 zu Frage 9. beschreibt, findet beim Anlegen eines Kontrakts keine Preisfindung statt. Es werden lediglich die Konditionen aus dem Infosatz bzw. aus einem Referenzbeleg kopiert (soweit welche vorhanden sind). So wird beim Anlegen eines Kontraktes der zum Tagesdatum gültige Preis aus dem Infosatz gezogen und kopiert.
Eigentlich bin ich der Auffassung, dass dies eine einfache betriebswirtschaftliche Anforderung ist - aber eine Lösung habe ich bisher trotzdem noch nicht gefunden. Bin deshalb für Anregungen dankbar.