Moin,
wie vorher geschrieben ist im Standard die Steuerklassifikation des Warenempfängers relevant, nicht die des Regulierers. Das sagt übrigens auch die F1-Hilfe zum Feld Steuerklassifikation Kunde in den Kopfdaten der Faktura:
...Das System kopiert die Steuerklassifikation aus der Steuerinformation, die im Kundenstammsatz des Warenempfängers hinterlegt ist. Bei der Preisfindung verwendet es die Steuerklassifikation zusammen mit dem Länderschlüssel (identifiziert den Ort des Kunden), um die relevanten Steuern zu ermitteln...
Was auch aus rein umsatzsteuertechnischer Sicht Sinn macht, weil die Warenbewegung relevant für die Ermittlung der Umsatzsteuerpflicht ist, nicht die Rechnungsstellung oder Bezahlung. Was im Bereich Konsilager im Ausland schonmal zu den "komischen" Kostellationen führen kann, dass für die Entnahme die dortige Umsatzsteuer fällig ist, weil die der Rechnung zugrundeliegende Warenbewegung (aus dem Konsilager raus zum Kunden) dann eine "ausländische" ist und der dortigen Steuerregelung unterliegt.
Aber ich schweife ab... Wenn die Steuerklass. Kd. = 0 aus dem Warenempfänger kommen sollte, halte ich zumindest die Frage der Datenherkunft für geklärt. Falls es das nicht sein sollte, bitte nochmal schauen, ob in den Zugrundeliegenden Daten (bspw. Kundenauftrag, Lieferschein etc.) auch schon die 0 drin steht bzw. ab welchem zeitpunkt nicht mehr. Von da aus würde ich dann weiter suchen oder Du schreibst das hier nochmal.
Hoffe, das hilft weiter.
beck