Wenn man das prozessual "sauber" machen möchte, macht man das nicht indem man einfach umbucht sondern nutzt die Prozesse (und somit Auftragsarten) der Konsignation hierzu.
Die K* Bezeichnungen sind daher Auftragsarten.
Im SD ist die "Lieferung/ Transport" zum Konis Lager eine KB.
Im Normalfall bekommt der Kunde hierzu keine Rechnung, es sei denn man möchte die "Liefer-/Transortkosten" berechnen.
Erst die Konsi Entnahme (KE) führt zu einer Rechnung da ja auch erst jetzt der Eigentumsübergang stattfindet, je nach Abläufen Vorort gibt es hierbei gar keinen Liefer-/ Transportbeleg.
Wenn etwas mit KB beschickt wurde ist es zwar auf dem Konsilager des Kunden, Eigentümer seid ja aber noch ihr bzw. deine Firma.
Daher sehe ich keinen Grund irgend etwas über Gutschriften abzuwickeln (jetzt mal das Thema "Liefer-/Transortkosten" aussen vor gelassen aus Vereinfachungsgründen).
Du schreibst doch selbst es wurde keine Entnahme getätigt, daher gibt es auch keinen Grund für eine Konsignationsretoure (KR).
Der Prozess (hinzus) ist KB -> Konsi Lager -> KE -> Rechnung.
Die Rückabwicklung ist wie folgt:
a)
KR ist die Rückabwicklung zur KE, natürlich nur wenn die KE bereits erfolgt ist.
Eine "komplette" Rückabwicklung (also KE & Rechnungsstellung berets erfolg) wäre also:
KR -> Gutschrift an Kunden & Bewegung zurück auf Konsi Lager -> KA -> Bewegung auf Eigenes Lager
b)
KA ist die Rückabicklung zur KB.
Eine (in aller Regel nur) "Interne" Rückabwicklung (also keine KE erfolgt!)
KA -> Bewegung auf Eigenes Lager
Soweit ich das verstanden habe liegt bei euch doch b) vor oder nicht?
Bearbeitet vom Benutzer
vor 5 Jahre
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Grund: Nicht angegeben
*... who can do field replacements in the debugger can do anything in the system
*so this check can not stop (him) anyway.