Hallo
Ich kenne jetzt Eure Bude nicht. Ich hätte diesen Fall (in meiner Unwissenheit der Details) so einen Fall, folgendermassen behandelt:
Wenn ich eine Anlage bebuche, dann würde ich das tun mit dem Einbuchen der Verbindlichkeit gegenüber demjenigen, der Euch die Maschine geliefert hat (Anlagenzugang gegen Kreditor-Verbindlichkeiten). Also Anlagenzugang, und Abschreibungs-Start in dem Zeitpunkt, wo die Verbindlichkeit für die Anlage gebucht wird.
Es entfiele damit auch die Notwendigkeit einer Umbuchung, da die Anlage dann ja schon zugegangen wäre.
Ich hätte es daher ersteinmal als unabhängig davon gesehen, wie Ihr diesen Lieferanten diese Maschine dann bezahlt, ob ihr z. B. Anzahlungen leistet (TA: F-47, F-48, F-54), oder nach einem bestimmten Zahlungsplan dabei zugrundelegt (gemäß Euren Konditionen mit diesem Lieferanten). Die geleisteten Anzahlungen verrechnen sich dann mit der eingebuchten Verbindlichkeit, und haben mit dem Anlagenzugang erstmal nix zu tun.
Und ja: Man würde in der Bilanz dann eine Verbindlichkeit ausweisen, und einen separaten Posten "geleistete Anzahlungen" (od. ähnich) (SHB-Vorgang), auf dem dann auch mehrere geleistete Anzahlungen gesammelt werden könnten. Warum bucht ihr denn Anzahlungen, wenn ihr noch keine Verbindlichkeiten gebucht habt? Oder hab' ich da jetzt was falsch verstanden?
Wann gehört Euch denn die Anlage? Wenn müsst ihr sie bei Euch in der Bilanz aktivieren? Erst nach vollständiger Bezahlung?
Wenn ihr es mit Anlagenkomplexen zu tun habt, wo die einzelnen Komponenten womöglich unterschiedlich zugehen, und unterschiedlich abgeshrieben werden, kämen vielleicht auch Anlage-Unternummern in Betracht?
Gruß