Hallo H.M.,
Du mußt dich für ein Inventurverfahren entscheiden.
Entscheidest du dich für das Stichprobenverfahren, wird bei der Aktualisierung, wenn die Abweichung größer als die festgelegte prozentuale Abweichung zb 3 % ist, eine neue Stichprobe unter Berücksichtigung der bereits erfassten Ergebnisse festgelegt.
Ein Beispiel:
Du legst am 01.10.2015 eine Stichprobeninventur an.
Du aktivierst von 10 Inventurbelegen 2 und zählst sie.
Eine Woche später am 08.10.2015 aktualisierst du die Stichprobe und dabei werden die 2 gezählten und ausgebuchten Belege nicht mehr berücksichtigt, auch wenn bereits Warenbewegungen stattgefunden haben.
Hier werden die gezählten Ergebnisse der Stichprobe hinzugefügt und in das Ergebnis eingerechnet.
Was an dieser Stelle ja auch richtig ist.
Hier erfolgt keine Verfälschung, da die zum Zeitpunkt der Aktivierung der Inventur die Plätze gesperrt werden und die Ergebnisse der übrigen 8 Belege erfasst werden.
Eine Warenbewegung ist bei aktivierter Inventur nicht möglich.
Du kannst aber auch eine permanente Stichtagsinventur machen, indem du im Laufe des Jahres immer wieder einen bestimmten Bereich des Lagers sperrst, eine Inventur machts und wieder freigibst.
Am Jahresende zählst dann die Plätze, die du im laufenden Jahr ni8cht erfasst hast.
Bearbeitet vom Benutzer
vor 9 Jahre
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Grund: Nicht angegeben