SAP Jobsuche bei DV-Treff
Marc_HU
  • Marc_HU
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 3 Jahre
Hallo zusammen,

ich bin ganz neu angemeldet, habe aber schon sehr hilfreiche Tips hier aus dem Forum für meine tägliche Arbeit ziehen können. Dafür erstmal vielen Dank!

Nun zu meinem Problem:

Wir kaufen oft Waren (ZNB), die per Seefracht verschickt werden.

Lieferbedingung ist meistens CFR Hamburg Hafen.

Demnach ist Eigentumsübergang, wenn das Schiff in HH angelegt hat.

Unser Controlling fordert nun immer von uns, dass wir bzgl. des Monatsabschluss' den WE buchen, obwohl die Ware ja noch nicht physisch bei uns ist.

Mein Argument, dass dies nur bedingt Sinn macht, da unsere PP Kollegen dann ja davon ausgehen, dass die Ware zur Verfügung steht, lassen die CO Kollegen nicht gelten.

Wie wäre hier die korrekte Lösung? Muss FI die Rechnung schon vor tatsächlichem WE buchen (was ja wg. der WE bezogenen Rg. Prüfung eigentlich nicht gehen dürfte)?

Bin auf eure Tips gespant - der nächste Monatsabschluss steht vor der Tür :)

VG,

Marcus

Förderer

professor
vor 3 Jahre
Hallo Marcus,

buche den Wareneingang mit Bewegungsart 107. Damit wird der Wert gebucht (Eigentumsübergang), aber noch nicht die Menge. Die buchst Du dann, wenn die Ware körperlich kommt, mit Bewegungsart 109.

Du kannst das auch schon in der Bestellung vorplanen, indem Du das Kennzeichen "Abnahme beim Lieferant" setzt.

Gruß

Boni

Marc_HU
  • Marc_HU
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 3 Jahre
Hallo Boni,

Das klingt nach des Rätsels Lösung.

Toll, was man mit MIGO außer BWA 101 noch so anstellen kann. 😂

Das Kennzeichen "Abnahme beim Lieferanten" kannte ich bisher noch nicht.

Werde ich aber morgen direkt mal ausfindig machen.

Vielen lieben Dank für den tollen Tip!

Marc

Marc_HU
  • Marc_HU
  • SAP Forum - User Thema Starter
vor 3 Jahre
Hallo Boni,

Wir haben das nun wie unten vorgeschlagen getestet.

Nach anfänglichen Abwehr und Skepsis seitens CO, ist das tatsächlich die Lösung des Problems!

Vielen Dank für die super Hilfe!!! 😍

Cheers,

M

professor
vor 3 Jahre
An wen darf ich die Rechnung schicken? 😏
Sa4343
vor 3 Jahre
Hallo Professor,

ich hätte da mal auch eine Frage, genau zu dem, was du hier erklärt hast.

Der von dir beschriebene Prozess ist unser Standardprozess, das heißt: Sobald die Ware das Lager des Lieferanten verlässt, geht sie in unser Eigentum über(107er Buchung). Das Problem jedoch ist, dass die tatsächlich ankommende Menge nicht mit der Menge im Lieferavis vom Lieferanten übereinstimmt. Bsp.: Avisiert wurden 100, angekommen sind 80. Sobald der WE mit den 80 Stück gebucht wird, verbleiben 20 im Transitbestand. Kann man diesen irgendwie ausbuchen, ohne alle Buchungen zu einzeln zu stornieren?

Der Lieferant ist gleichzeitig auch unser Kunde. Die bekommen es einfach nicht hin, die korrekt Menge zu avisieren.

VG

Samet

professor
vor 3 Jahre
Hallo Samet,

was berechnet der Lieferant: 80 oder 100?

Gruß

Boni

Sa4343
vor 3 Jahre
Der Lieferant wird von den Kollegen kontaktiert und der schickt uns dann später die Rechnung mit 80 Stück.

Vg

professor
vor 3 Jahre
Hallo Samet,

systemtechnisch bleibt Dir im Standard leider keine andere Möglichkeit, als den WE zu stornieren.

Wenn ich Leiter der Buchhaltung wäre würde ich folgendes sagen:

Es kann nicht sein, dass uns der Lieferant 100 Stück als versendete Menge angibt aber nur 80 liefert. Da mit der Buchung das Eigentum übergeht, ist unser Bestand falsch. Insbesondere zum Geschäftsjahresende wäre das ein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

Mein Vorschlag: Vereinbart mit dem Lieferanten eine Vertragsstrafe, die fällig wird, wenn die Liefermengen falsch sind. Das hilft in der Regel immer.

Gruß

Boni

hsl33
  • hsl33
  • SAP Forum - Neuling
vor 3 Jahre
Hallo,

wir haben für solche Fälle einen Lagerort mit Lieferantennamen angelegt.

Wenn der Lieferant Ware fertig meldet, wir diese aber noch nicht benötigen, wird es auf den Lagerort verbucht. Somit kann der Lief auch schon die Rechnung senden.

Wird die Ware geliefert, wird diese auf einen internen Lagerort zugebucht.

Wenn aber die gebucht und verrechnete Menge nicht mit der gemeldeten übereinstimmt, ist das natürlich problematisch.

Sa4343
vor 3 Jahre
Hallo,

danke für eure Antworten.

Meinem Chef ist das schon seit längerem ein Dorn im Auge. Wir werden wohl den Prozess mit der 107er Buchung komplett überdenken. Die FI Abteilung hat uns grünes Licht dazu gegeben.

Vg