Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ja, dass es kein Standard ist, ist klar. Da die Rechnungssperre auch zu Bestellungen ohne Material(stamm) möglich sein soll, und die normale Qualitätsprüfung mit Prüflosen auch nur marginal betrieben wird, wurde die Zahlsperre zur Qualitätsprüfung (im Standard für Prüflose vorgesehen) bei der QM-Meldung missbraucht.
Da das Kennzeichen für Qualitätsprüfung in der RSEG nur 2 Werte annehmen kann "" und "X", allerdings in der Struktur zur ARSEG aus der MRBR mehr als 2 Werte annehmen kann, gehe ich jetzt davon aus, dass im zur MRBR zugehörigen Programm irgendwelche Bedingungen geprüft werden, die bei uns durch den Missbrauch der Sperre zur Qualitätsprüfung nicht erfüllt sind. Mir ist nur bisher nicht klar, was genau dort geprüft wird.
Viele Grüße
Bearbeitet vom Benutzer
vor 6 Jahre
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Grund: Nicht angegeben