SAP Jobsuche bei DV-Treff
Ralf G.
  • Ralf G.
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 6 Jahre
Hallo,

das Thema ist bestimmt ein alter Hut und sicherlich weiß hier jemand Bescheid?

Wir haben eine VKO die einen deutschen Kunden mit Ware auf ein holländisches Lager beliefert.

Der deutsche Kunde bekommt Rechnungen mit 19% MwSt. berechnet und verweigert die Zahlung.

Hat er Recht und wie kann ich die Mwst richtig steuern.

Genügt es wenn ich dem WE das Steuer-KZ 0 hinterlege oder muss ich noch etwas einstellen?

Für eine rasche Anwort sage ich schon mal herzlichen Dank.

Ralf

Förderer

Penelope
vor 6 Jahre
Hallo,

wenn beide eine UID Nummer haben, sollte gar keine Steuer anfallen.

"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung"

Es gibt verschiedene Varianten von "keine Steuer", darauf nicht vergessen.

lg

Penelope

Free SPRO
vor 6 Jahre
Das ist eher eine Frage für einen Steuerberater, aber grundsätzlich sollte der deutsche AG eine niederländische Registrierung haben um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nach NL zu erreichen.

Hat er nur eine deutsche UID, muss er meiner Meinung nach 19% MwSt zahlen. Die Steuer hängt sozusagen an der Ware, also wer bekommt sie am Ende und kann sich dieser Jemand als Unternehmer im Empfängerland ausweisen.

Leider funktioniert die Steuerfindung auch bei uns in solchen Fällen nicht korrekt denn bei uns wird der Auftrag als Steuerfrei ausgewiesen. Der Grund ist dass SAP prüft ob der WE eine UID hat, wenn nicht dann prüft er beim AG, hat dieser eine UID, dann "steuerfrei". Diese Logik funktioniert also nur wenn AG und WE im gleichen Land sind, jedoch nicht länderübergreifend.

Was für dich der korrekte Weg ist, hängt an vielen Faktoren, abhängig davon wie das ganze Steuermodell bei euch umgesetzt ist. Denn es muss ja ggf. auch der korrekte Steuerschlüssel gefunden werden, sonst passt die UVA nicht.

PS: keine Garantie auf Richtigkeit, ich bin kein Steuerberater 😉

Ralf G.
  • Ralf G.
  • SAP Forum - Neuling Thema Starter
vor 6 Jahre
Hallo,

danke für die Antworten,

das ist schon ein Problem wie ich das sehe und längst nicht so einfach zu handeln?

Dann habe ich das richtig vermutet, mit der Hinterlegung des Steuer KZ beim WE ist das

nicht getan wenn SAP mir wieder bei der Findung einen Strich durch die Rechnung macht.

Ich denke das das hier so falsch läuft. Der Kunde ist eigentlich im Recht.

Die Frage ist ob es Sinn macht ein OSS-Ticket aufzumachen oder kann mir jemand einen SAP Hinweis nennen?

wreichelt
vor 6 Jahre
Hallo,

prüfe mal den alten OSS Hinweis 872449 und 938150.

Gruß Wolfgang

Penelope
vor 6 Jahre
Vielleicht hilft diese Erklärung😎

Ich hab das im VK11 alles berücksichigt und es funktioniert soweit ganz gut.

Definition von Leistungsempfänger, Rechnungsempfänger und Lieferempfänger

Im Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerrecht wird immer wieder auf den Leistungsempfänger verwiesen. Gerade bei der Ausstellung von Rechnungen ist dann auch immer wieder die Unterscheidung zwischen der Anschrift des Leistungsempfängers und des Rechnungsempfängers sowie der Lieferanschrift zu treffen. Daher muss ein Buchhalter auch die Definition und den Unterschied zwischen diesen Begriffen kennen. Die Begriffe haben wir in unseren Beispielen auch nochmals weiter erläutert.

•Leistungsempfänger: Der Leistungsempfänger ist der Privatkunde oder die rechtlich selbständige Organisation, also Unternehmen, Verein, Behörde usw., die eine Leistung beauftragt und bestimmt. Sie ist rechtlich die Person oder Organisation, die auf die Erbringung einer Leistung einen Anspruch hat und diese im Zweifel auch einklagen kann. Der Leistungsempfänger ist auch die Organisation, bei der bzw. für die eine Rechnung verbucht wird und welche gegebenenfalls die Vorsteuer abziehen darf. Es kommt hier bspw. nur ein Unternehmen mit dessen Hauptsitz und keine Niederlassung oder Filiale in Frage.

•Rechnungsempfänger: Der Rechnungsempfänger ist die Person oder Organisation, welche die Rechnung erhält. Dies ist teilweise die Muttergesellschaft des Leistungsempfängers, wenn bspw. die Buchhaltung zentral durchgeführt wird. Dies kann aber auch ein drittes Unternehmen sein, wenn die Buchhaltung ausgelagert wurde.

•Lieferempfänger: Ein Lieferempfänger ist die Person oder Organisation, die eine Lieferung oder Leistung entgegennimmt. Neben dem Leistungsempfänger kann dies auch ein Lager, ein Spediteur, eine Filiale oder auch ein Kunde des Leistungsempfängers sein.

lg

Penelope