Vielleicht hilft diese Erklärung😎
Ich hab das im VK11 alles berücksichigt und es funktioniert soweit ganz gut.
Definition von Leistungsempfänger, Rechnungsempfänger und Lieferempfänger
Im Umsatz- bzw. Mehrwertsteuerrecht wird immer wieder auf den Leistungsempfänger verwiesen. Gerade bei der Ausstellung von Rechnungen ist dann auch immer wieder die Unterscheidung zwischen der Anschrift des Leistungsempfängers und des Rechnungsempfängers sowie der Lieferanschrift zu treffen. Daher muss ein Buchhalter auch die Definition und den Unterschied zwischen diesen Begriffen kennen. Die Begriffe haben wir in unseren Beispielen auch nochmals weiter erläutert.
•Leistungsempfänger: Der Leistungsempfänger ist der Privatkunde oder die rechtlich selbständige Organisation, also Unternehmen, Verein, Behörde usw., die eine Leistung beauftragt und bestimmt. Sie ist rechtlich die Person oder Organisation, die auf die Erbringung einer Leistung einen Anspruch hat und diese im Zweifel auch einklagen kann. Der Leistungsempfänger ist auch die Organisation, bei der bzw. für die eine Rechnung verbucht wird und welche gegebenenfalls die Vorsteuer abziehen darf. Es kommt hier bspw. nur ein Unternehmen mit dessen Hauptsitz und keine Niederlassung oder Filiale in Frage.
•Rechnungsempfänger: Der Rechnungsempfänger ist die Person oder Organisation, welche die Rechnung erhält. Dies ist teilweise die Muttergesellschaft des Leistungsempfängers, wenn bspw. die Buchhaltung zentral durchgeführt wird. Dies kann aber auch ein drittes Unternehmen sein, wenn die Buchhaltung ausgelagert wurde.
•Lieferempfänger: Ein Lieferempfänger ist die Person oder Organisation, die eine Lieferung oder Leistung entgegennimmt. Neben dem Leistungsempfänger kann dies auch ein Lager, ein Spediteur, eine Filiale oder auch ein Kunde des Leistungsempfängers sein.
lg
Penelope