Ich muss an der Stelle mal diesen alten Thread wiederbeleben - zumindest besser als einen neuen zu erstellen, so denke ich.
Ich stehe aktuell bei einem Kunden vor einem ähnlichen Problem, wie der Thread-Ersteller.
Bei der Erstellung des Zahllauf-Vorschlags (F110) laufe ich auf den Fehler FS214:
"Sachkonto XXX erfordert gültiges Steuerkennzeichen"
Bei diesem Konto "XXX" handelt es sich um das Skontoertragskonto.
Belege, die diesen Fehler verursachen haben eines gemein:
- Kreditorenposition: Steuerkennzeichen "**"
- Sachkontenpositionen: Mindestens 2 verschiedene Steuerkennzeichen (Vorsteuer)
- Zahlungsbedingung mit Skonto
- Buchungsdatum des Zahllaufs innerhalb der Skontofrist -> Skonto soll gezogen werden, Skontoertrag und Steuerkorrektur entsprechend verbucht werden
Das Skontoertragskonto ist konfiguriert:
- Steuerkategorie: "-" (Nur Vorsteuer erlaubt)
- Buchung ohne Steuer erlaubt: "" <- nicht markiert
Transaktion "FBKP" -> Automat. Buchungen -> Skonto und Zahlungsdifferenzen -> Skontoertrag:
Hier ist das korrekte Skontoertragskonto hinterlegt, ohne Abhängigkeit von Steuerkennzeichen (unter Regeln)
Jetzt das Kuriose:
Wenn ich einen Buchhaltungsbeleg direkt über die FB60 erstelle, läuft der Zahllauf-Vorschlag dieses Belegs fehlerfrei durch.
In den Fällen, in denen der Buchhaltungsbeleg über die logistische Rechnungsprüfung (MIRO) erstellt wurde, taucht der Fehler auf.
Ändere ich in diesem Beleg das Steuerkennzeichen in der Kreditorenposition von "**" zu einem beliebigen Vorsteuerkennzeichen, wird der Zahllaufvorschlag wieder fehlerfrei erstellt.
Wenn ich Belege dieser beiden Buchungs"varianten" vergleiche, gibt es keinen erkennbaren Unterschied.
Habt ihr eine Idee, woran dieser Fehler liegen kann? Ich habe schon mehr Zeit in die Fehlersuche investiert als mir lieb ist.
Bearbeitet vom Benutzer
vor 3 Jahre
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Grund: Nicht angegeben