SAP Jobsuche bei DV-Treff
paisa
  • paisa
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo Leut's,

Vielleicht könnt ihr mir bei folgendem Problem helfen:

Der Standard-Preis im Materialstamm eines Halb- oder Fertigmaterials ist derjenige, mit dem jede Warenbewegung und jeder Warenbestand bewertet wird. Somit hat er einen Einfluss auf den Ausweis des Warenbestandes oder eines Verbrauches in der Bilanz und GuV. Folglich müsste die Bewertung der Warenbestände und -bewegungen gesetzlichen,

bilanziellen Anforderungen genügen.

Die gesetzlichen Anforderungen wären im groben die, dass die Warenbestände zu Herstellkosten (oder HerstellUNGSkosten) zu bewerten sind. Somit müsste also der Standardpreis eines Halb- oder Fertigmaterials zu Herstellkosten gerechnet sein.

Gemäß der gesetzlichen Definition enthalten die Herstellkosten keine Vertriebsgemeinkosten, und allgemeine Verwaltungsgemeinkosten nur insoweit, wie es gewählt ist. Damit sind die Herstellkosten also in jedem Fall geringer als die Selbstkosten (= Herstellkosten + Verwaltungs-GK + Vertriebs-GK).

Nun argumentiert unser Controlling, dass ja auch die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten durch einen Verkaufspreis gedeckt werden müssen. Sie möchten eine Möglichkeit haben, alle Selbstkosten zu IST-Werten pro Produkt sehen zu können.

Frage also:

Wie können in SAP also die Selbstkosten (also Herstellkosten + Verwaltungs-GK + Vertriebs-GK) zu IST-Werten pro Produkt dargestellt werden, wenn doch aufgrund der gesetzlichen Anforderungen die Buchungen auf den Fertigungsaufträgen nur zu Herstellkosten sein können (und Verwalgungs- und Vertriebs-GK also niemals produktbezogen gebucht würden)?

Ich würde mich um ein paar Gedanken freuen.

Gruss

Förderer

beck
  • beck
  • SAP Forum - Guru
vor 12 Jahre
Tag Paisa,

Grundsätzlich sehe ich das ganze wie Du auch. Der Standardpreis sollte ohne Verwaltungs-/Vertriebsgemeinkosten gerechnet werden.

Was die Anforderung einer Slebstkostenkalkulation angeht würde ich mal in folgende Richtung denken:

- Die bekommst Du grundsätzlich in die Kalkulation, indem Du entsprechende Gemeinkostensätz pflegst und in eine zusätzliche Kalkulationsvariante einbaust.

- das Ergebnis kannst Du dann in nicht verwendete Preisfelder im Materialstamm wegschreiben.

- entsprechende Reports o.ä. Kannst du darauf basiert erstellen lassen.

Die einzige Frage ist, in wieweit die o.g. Vorgehensweise Euren Vorstellungen von IST-Gemeinkosten übereinstimmt. Das o.g. Wäre ja streng genommen PLAN-GK. Wenn Ihr die regelmäßig aktualisiert, hättet ihr annähernd IST-GK. Allerdings würde ich mal den Sinn von IST-GK hinterfragen wollen (zumindest je nach Fragestellung). Denn normalerweise errechnet Ihr ja die Herstellkosten auch mit Plantarifen, oder? Wenn man jetzt auf PLAN-HK IST-GK draufrechnet, schafft man sich eine Scheingenauigkeit, die einem nicht so richtig weiter hilft.

Außerdem ist zu befürchten, dass es bei zu kurzfristiger IST-Betrachtung zu Schwankungen in den Sätzen kommen kann. Es muss ja nur mal jemand etwas nicht ganz so periodengerecht buchen und schon gehen die Sätze unter die Decke. Die folge wäre, dass ein Produkt heute X EUR kostete, morgen mit Y EUR kalkuliert würde, obwohl es eigentlich keinen großen Sinn für die Abweichung gibt.

Daher würde ich mit PLAN-GK an den Start gehen. Nur meine persönliche Meinung.

Hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß Beck

paisa
  • paisa
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo beck,

Danke, für Deinen Beitrag.

Meine Gedanken gehen auch in die Richtung...

Es ist kein Problem einen Selbstkostenpreis (also mit Verwaltungs- und Vertriebs-GK) durch eine eigene Kalkulationsvariante zu kalkulieren, und dann als Planpreis in die Kalkulationssicht 2 zu schreiben (und dann entsprechendes Reporting darüber).

Das wäre dann eben PLAN und eben kein IST!

Ich hätte nie einen Beleg über eine Buchung von Verwaltungs- und Vertriebs-GK im Zuge einer Bezuschlagung eines Fertigungsauftrags (KGI2). Ganz im Gegensatz zu Material-GK und Fertigungs-GK.

(SAP-technisch wäre das sicher möglich, aber eben zu dem "Preis", dass der bilanzielle Ausweis meiner Halb- und Fertigmaterialien eben nicht mehr den buchhalterischen Anforderungen genügen würde. Oder es würden die Entlastungen der Fertigungsauftäge durch die Wareneingänge systematisch geringer ausfallen. Bezuschlagung mit Verwaltungs- und Vertriebs-GK, Entlastung aber nur zu HK)

Nun gut, es wären also immer nur IST-Mengen * Plan-Tarif und gebuchte IST-Werte (Materialverbräuche und Fertigungseinzelkosten) als Basis für einen GEPLANTEN %-ualen GK-Zuschlag. Insofern ist auch das kein "echtes" IST.

Jetzt könnte man noch die Sinnhaftigkeit hinterfragen. Macht es überhaupt Sinn die Verwaltungs- und die Vertriebs-GK auf ein Produkt zu beziehen? (denn das würd' ich ja machen, wenn ich diese Gemeinkosten in eine Bezuschlagung eines Fertigungsauftrags einbeziehen würde)

Ich mach' mir noch mal weitere Gedanken. Schönen Tag noch...

gruss

paisa
  • paisa
  • SAP Forum - Experte Thema Starter
vor 12 Jahre
Hallo Leut's,

kleines Update:

Mit vereinten Kräften konnten wir unser Controlling von der Erfordernis abbringen.

=> Fall ist erstmal erledigt!

Danke.

Gruss